Gekauft, aber nicht bezahlt! Was tun?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich würde gern mal eure Meinung hören. Eine Frau aus der Schweiz hat via Mädchenflohmarkt einen ziemlich teuren (knapp 300 Euro) von mir gekauft. Wir haben einige Male per Email Kontakt gehabt, sie wollte erst via Paypal bezahlen, dann doch wieder Überweisung, dann ging es um die Versandkosten usw. usw. ... Sie schrieb dann „Ich überweise jetzt“ und seitdem kommt von ihr NICHTS mehr!


    Ich bin stinkwütend :@ Erst habe ich mir so viel Mühe gemacht und nun antwortet sie gar nicht mehr. Ich habe sie schon bei Mädchenflohmarkt gemeldet, aber die machen GAR NICHTS. Verwarnen sie nur, ich soll meinen Artikel nach 5 Tagen wieder einstellen lassen.


    Ich würde diese unverschämte Person am liebsten anzeigen! Kann ich das, obwohl sie in der Schweiz wohnt? Bringt das was? Ihre Adresse und Namen habe ich. Zum Rechtsanwalt rennen bringt nichts. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, müsste in Vorkasse treten und ganz ehrlich bin ich beruflich auch extrem eingespannt. Aber sie hat mich so wütend gemacht und würde gern etwas unternehmen. Was würdet ihr tun???

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  • Huhu Modi, :hai:


    sowas habe ich bei Ebay Kleinanzeigen leider auch schon mehrfach erlebt.
    Eine Käuferin, die sogar schonmal was bei mir gekauft hatte, wollte wieder etwas kaufen, hat mir ihre Daten geschickt und ich ihr die Überweisungsdaten...ich hatte das Paket schon fertig. Und dann kam nichts mehr. Sie stellte sich einfach tot. Ich habe sie angeschrieben und gebeten, mir zumindest mitzuteilen, ob sie nun doch nicht mehr kaufen möchte, damit ich das Teil in dem Fall wieder einstellen kann. Aber es kam nichts mehr von ihr. Dabei hatte ich sie bei dem vorherigen Kauf als zuverlässige Person erlebt.


    Und daß Kaufinteresse bekundet wird, sogar schon Daten ausgetauscht werden und der Käufer behauptet, er hätte überwiesen und dann kommt nix...habe ich leider auch schon mehrfach gehabt.
    Leider kann man da gar nichts machen und auf den Kosten beim Anwalt würde man letztlich auch nur sitzenbleiben.
    Man hätte nur noch mehr Ärger und Laufereien und Kosten.
    Selbst direkt bei Ebay hatte ich das schon: jemand kauft etwas, macht Zahlungsabwicklung, klickt "Zahlung gesendet" an und dann kommt nix. Und auf Nachfrage wird sich einfach totgestellt. Spaßbieter, Spaßkäufer....
    Die bekommen eine Verwarung von Ebay und das wars.
    Mit einer Anzeige hätte man auch nur die Laufereien und den Ärger.


    Abhaken und Artikel neu einstellen.
    Das ist bei Videdressing und Vestiaire besser: wenn der Käufer die Zahlung nicht sofort vornimmt, kommt kein Kauf zustande.

    ************************
    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

  • Liebe Anja,


    meinst du nicht, dass das bei der Polizei was bringen würde? Schließlich hat sie den Artikel rechtsverbindlich gekauft und auch „Bezahlt“ markiert. :x

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  • Ich hatte so etwas leider auch schon öfter - ich glaube nicht, dass eine Anzeige etwas bringt. Worauf sollte die Strafanzeige auch lauten? Das wäre vermutlich eher eine zivilrechtliche Angelegenheit. Ich habe auch für mich entschieden, dass ich in so einem Fall, wo ja kein "wirklicher" Schaden entstanden ist, die Justiz nicht bemühen möchte. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Versteh mich richtig - mit für nevt so etwas, mich ärgert es, es macht mich auch sprachlos. Aber wenn ich merke, dass alles nichts bringt, möchte ich den Fall dann auch schnell aus meinem Leben haben.

  • Theoretisch ist das rein rechtlich auch so, daß der Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag eingeht.
    Deshalb müßte Ebay da auch viel härter vorgehen, wenn jemand da lustig und immer wieder spaßbietet. Solche Leute müßten dauerhaft gesperrt werden, nicht nur mit ihrem Account, sondern mit ihrer Adresse, damit sie sich nicht wieder anmelden können. (man müßte solche "Käufer" dann auch negativ bewerten können, damit andere gleich gewarnt sind, aber auch da macht Ebay es solchen Leuten ja superleicht, indem Käufer nur positiv bewertet werden können :tmi: )


    Der Verkäufer ist eben leider der Gekniffene, der letztlich nur zum Anwalt gehen und seine Ansprüche auf die Art versuchen kann, geltend zu machen. Da muß man dann aber leider noch damit rechnen, daß derjenige HartzIV-Empfänger ist und keinen Cent hat und man auf allen Kosten sitzen bleibt. Die Mühe ist es mir nicht wert.


    Ich hatte auch schon Fälle, wo jemand gern was kaufen wollte und mich klipp und klar gefragt hat, ob er auch erst in 2/3 Wochen zahlen kann, weil er gerade kein Geld hat, den Artikel aber unbedingt gern kaufen möchte.
    Solche Ehrlichkeit ist mir wesentlich lieber als die Kauferei und dann Totstellerei.


    Bei mir kommen die Spaßbieter sofort auf die Sperrliste und werden gemeldet und bevor ich den Fall schließe, schreibe ich noch dick und groß "N E G A T I V - zahlt nicht, stellt sich tot, SPASSBIETER" in ihre Bewertungen.

    ************************
    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

  • Liebe AudreyTwo, du hast Recht. Für so einen kleinen Fall, so ärgerlich er jetzt für mich ist, sollte ich nicht die Justiz bemühen. Man fühlt sich nur so machtlos! Ich würde so etwas nie tun! :x


    Liebe Anja, das ist so ärgerlich, dass es so viele Menschen gibt, die das Internet und die Anonymität so ausnutzen :x Umso erfreulicher ist es, wenn man ganz normale Menschen trifft, so wie du und ich. ;) Man kann nur weiter versuchen, nett zu sein und mit sich selbst im Reinen zu bleiben.


    Und ja, es wäre verdammt :swear: schön, wenn die Plattformen auf beiden Seiten härter durchgreifen würden. Ich mein, die haben ja alle unser Daten, Namen, Adressen. Es sollte also möglich sein. Aber wahrscheinlich verhagelt es denen das Geschäft... :fubar:

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  • @ Modemoiselle


    Es gibt in den eBay-Hilfeforen unzählige Threads zu den Nichtzahlern:


    http://community.ebay.de/t5/fo…21900000566&q=Nichtzahler


    Ich würde einen Fall eröffnen, damit Du Deine Verkaufs-Provision wieder gutgeschrieben bekommst.
    Somit wird der Käufer bei eBay als Nichtzahler gemeldet, intern vermerkt eBay bei den Accounts dies und nach 2 solchen Einträgen sind viele User vom Bieten ausgeschlossen.


    Da man Käufer nicht mehr rot bewerten kann, bringt es leider nicht viel, sie mit "grün" zu kommentieren.


    Und wenn Du möchtest, per Einschreiben an den Käufer eine letzte Frist setzen und mitteilen, dass
    Du anschließend die Angelegenheit einem RA übergibst und dadurch noch mehr Kosten auf ihn zukommen.
    Wenn Du das so machst, aber auch durchziehen, der Käufer ist einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit Dir eingegangen!

  • :tmi: auf was möchtest du sie denn Anzeigen ? Sie hat dich ja nicht betrogen oder so . Wenn du was machen willst dann geht das nur über einen Anwalt .


    Aber du kannst doch bestimmt negativ bewerten , oder.


    Mir ist sowas auch schon oft bei EBay oder KK passiert und ich ärgere mich auch darüber aber leider wird das immer wieder passieren .

  • Genau. Das passiert doch ständig. :( Wie viele Gerichte wären nur noch damit beschäftigt.


    Und, wie Anja auch schon schrieb, greif doch mal "nem nachken Mann in die Tasche"...... :lachen:


    Und selbst wenn man z.B. bei ebay einen Kauf "erzwingt", will ich gar nicht erst die, sehr wahrscheinlich
    rote Bewertung, lesen.... :tmi:


    Du weißt doch selbst...., Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar völlig verschiedene paar
    Schuhe..... :lol:


    Also, abwarten....ärgern....und neu einstellen...., was solls.....


    (Ich weiß leider immer noch nicht, was du verkaufen wolltest.)


    Gr.


    Patti

    Die Erfüllung eines Wunsches zieht immer einen neuen Wunsch nach sich…
    Michael Ende

  • Hallo Patti LV, Gaston, Hummelchen,


    ich habe doch geschrieben, dass der Artikel über Mädchenflohmarkt verkauft wurde, nicht über Ebay. Hilfeforen bei Ebay bringen mir also gar nichts. Und beim MF kann man niemanden melde/den Käufer schlecht bewerten. Nur einen Fall eröffnen, wie ich schon geschrieben habe, dass ich das auch gemacht habe. Ich habe gefragt, was ihr tun würdet und ob man damit zur Polizei gehen kann – und diese Frage ist nun wohl beantwortet... :worried:

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  • Wir haben das sicherlich alle gelesen!


    Ich schrieb unter anderem als BEISPIEL oben (Z.B. EBAY)………. ;)
    Anja schrieb doch auch, dass es blöd ist, nicht mehr negativ IM EBAY bewerten zu können.....


    Puhhh.


    Ich dachte, Du hättest das Wort, also den zu verkaufenden Artikel vergessen
    oben zu erwähnen. Fand den Satz so komisch…..
    Zitat: "…einen ziemlich teuren (knapp 300 Euro) von mir gekauft……."


    Ich wusste leider nicht, dass Du den Artikel absichtlich nicht erwähnst…….O.K….. :tmi:

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    Michael Ende

  • Zitat von Modemoiselle

    Hallo Patti LV, Gaston, Hummelchen,


    ich habe doch geschrieben, dass der Artikel über Mädchenflohmarkt verkauft wurde, nicht über Ebay. Hilfeforen bei Ebay bringen mir also gar nichts. Und beim MF kann man niemanden melde/den Käufer schlecht bewerten. Nur einen Fall eröffnen, wie ich schon geschrieben habe, dass ich das auch gemacht habe. Ich habe gefragt, was ihr tun würdet und ob man damit zur Polizei gehen kann – und diese Frage ist nun wohl beantwortet... :worried:


    Liebe Modemoiselle , natürlich habe ich gelesen das du auf Mädchenflohmarkt das Teil verkauft hast


    Aber Mädchenflohmarkt ist eben wie Ebay, kleiderkreisel , Kleiderkorb , Kleinanzeigen , Kalaydo oder Hood nur eine Verkaufsplattform.


    Ich wollte mit meiner Meinung auch nur sagen das mir sowas auf Ebay auch schon mehrmals passiert ist :devil: aber machen kannst du nur was ,wenn du zum Anwalt gehst. Die Polizei kann da nichts machen .


    Auf Kleider Korb und Kk kannst du wenigsten negativ bewerten .

  • ... leider kann man da gar nichts machen. Bei der Polizei sowieso nicht. Wenn du dir einen langen, teuren Weg machen willst, dann kannst du dir einen Anwalt nehmen und einklagen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, den die Käuferin nicht einhält. Jedoch kann sie dann immer noch sagen: Schön, aber ich habe gar kein Geld. Und du bleibst auf allen Kosten sitzen.


    Ich würde es so machen, wie ich es in der Vergangenheit gehandhabt habe:


    1. Nicht ärgern - oder nicht MEHR ärgern. Das Leben ist zu kostbar.
    2. Nochmal einstellen. Es wird sich eine echte und zuverlässige Käuferin finden.


    Die Flohmarkt-Welt (ob Ebay oder Mädchenflohmarkt etc) ist leider nicht mehr das, was sie noch vor Jahren mal war... :-((

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