Neue eBay-Vorschriften im Zahlungsverkehr ab Sommer 2012
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Wer im Internet Zahlungen fĂŒr andere abwickelt, braucht dafĂŒr eine Erlaubnis - das verlangt die Finanzaufsicht BaFin. Ihr Vorgehen verwirrt: Ebay braucht eine Lizenz, MyTaxi nicht, Amazon und Rakuten vielleicht. Die Behörde spricht von "Unklarheiten im Einzelfall".
Dieser Brief von der "Abteilung GeldwĂ€scheprĂ€vention" der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es in sich: Auf sechs Seiten erklĂ€ren die Aufseher, dass die GeschĂ€ftstĂ€tigkeit des EmpfĂ€ngers "den Tatbestand des FinanztransfergeschĂ€fts" verwirkliche. DafĂŒr brauche die Firma eine Erlaubnis von der BaFin. Das Kuriose dabei: Gemeint sind deutsche E-Commerce-Plattformen, nicht Banken.
Brauchen Online-HĂ€ndler also eine Lizenz von der BaFin? MĂŒssen sie strenge Auflagen zur GeldwĂ€scheprĂ€vention erfĂŒllen? Kann durchaus sein. Unter UmstĂ€nden fallen deutsche E-Commerce-Plattformen unter das Gesetz ĂŒber die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG).
Die Rechtsauffassung der BaFin könnte noch einigen deutschen E-Commerce-Plattformen Ărger bringen. Der Anwalt Henning Starke, der sich bei der Kanzlei SJ Berwin unter anderem mit Zahlungsdiensten befasst, erklĂ€rt die Lage so: "E-Commerce ist vom Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz betroffen, und zwar mehr, als dies einigen schon bewusst ist. GefĂ€hrdete Konstellationen sind DreiecksverhĂ€ltnisse." Wenn HĂ€ndler A an Kunden B verkauft, ist die BaFin auĂen vor. Anders ist der Fall, wenn Plattform A ein GeschĂ€ft zwischen B und C vermittelt und dann auch die Zahlung abwickelt. Jurist Starke: "Dann wird A in der Regel einen erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst ausfĂŒhren. Der Zahlungsweg ist dabei unerheblich."
Monatsberichte an die Bundesbank
FĂŒr eine solche Lizenz mĂŒssen die Firmen zahlreiche Auflagen erfĂŒllen, einen GeldwĂ€schebeauftragten bestellen, besondere IT-Richtlinien erfĂŒllen, bei BaFin und Deutscher Bundesbank vierteljĂ€hrlich die fĂŒr die ĂberprĂŒfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung erforderlichen Angaben einreichen, monatlich der Bundesbank Berichte ĂŒber Vermögensstatuts, Gewinn- und Verlustrechnung und Zahlungsvolumen ĂŒbermitteln. Die AnwĂ€ltin Tanja Aschenbeck-Florange berĂ€t fĂŒr die Kanzlei Osborne Clarke mehrere Firmen, die von der Problematik betroffen sind. Sie kommentiert die BaFin-Auflagen so: "Ein Start-up ist damit praktisch tot. Das wĂŒrde nur ĂŒber einen externen Dienstleister funktionieren, den man aber natĂŒrlich bezahlen mĂŒsste."
Dass eine Online-Plattform Produkte anderer Lieferanten prĂ€sentiert und dann Bestellung und Bezahlung abwickelt, ist in Deutschland gar nicht so ungewöhnlich. So funktionieren Amazon-VerkĂ€uferkonten, Amazon Payments, Rakuten Shopping, Ebays neue Zahlungsabwicklung, Lieferdienste wie Lieferando und Pizza.de, der MyTaxi-Bezahldienst. Könnten das alles erlaubnispflichtige Dienste sein? Welche das sind, hĂ€ngt vom Einzelfall ab, die BaFin will aber nichts ausschlieĂen. Könnten Dienste wie Amazon-VerkĂ€uferkonten, Amazon Payments, Rakuten Shopping unter das ZAG fallen? Ein BaFin-Sprecher antwortet kurz: "Ja, dies ist richtig."
Laut BaFin braucht Ebay eine Lizenz, MyTaxi nicht
Das Vorgehen der BaFin wirkt inkonsistent. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE stuft die Anstalt einige E-Commerce-Plattformen als Zahlungsdienstleister ein. Von anderen hört man Gegenteiliges. Eine MyTaxi-Sprecherin zum Beispiel sagt: "MyTaxi hat eine BestÀtigung der BaFin erhalten, wonach das GeschÀftsmodell 'MyTaxi Payment' nicht erlaubnispflichtig ist."
Ebay hingegen musste wegen der BaFin die EinfĂŒhrung seines neuen Zahlungssystems (KĂ€ufer ĂŒberweisen an Ebay, Ebay an VerkĂ€ufer) in Deutschland stoppen. Die Firma bemĂŒht sich nun um eine Lizenz bei der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF, weil die BaFin dies fordert. Vor der BaFin-Intervention sahen die Luxemburger Kollegen den Fall anders, laut Ebay hatte die CSSF bestĂ€tigt, dass fĂŒr die geplante Zahlungsabwicklung keine Lizenz notwendig sei.
Klare EU-Richtlinine, vage Umsetzung
Ursache fĂŒr die Verwirrung ist das deutsche Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) von 2009, das eine eigentlich recht klare EU-Richlinie umsetzt. In der EU-Richtlinie steht:
"So sollte seine Anwendung auf Zahlungsdienstleister beschrĂ€nkt werden, deren HaupttĂ€tigkeit darin besteht, fĂŒr Zahlungsdienstnutzer Zahlungsdienste zu erbringen."
Nach gesundem Menschenverstand sind damit Online-Plattformen eher nicht gemeint.
Die deutsche Umsetzung der Richtlinie, das ZAG, erwĂ€hnt unter den Ausnahmen allerding nicht explizit E-Commerce-Plattformen. Im Gesetz steht nur recht vage, dass beispielsweise ZahlungsvorgĂ€nge ĂŒber einen Handelsvertreter, der befugt ist, den Verkauf im Namen des Zahlers oder des ZahlungsempfĂ€ngers auszuhandeln oder abzuschlieĂen, keine Zahlungsdienste sind.
BaFin: "Im Einzelfall Unklarheiten"
FĂŒr deutsche E-Commerce-Anbieter gibt es keine Sicherheit, wie die BaFin dieses Gesetz interpretiert. In einem Merkblatt vom Dezember schrieb die Anstalt: Unter FinanztransfergeschĂ€ft könnten Dienste fallen, "bei denen der Dienstleister fĂŒr EinzelhĂ€ndler oder Internetshops die anfallenden Lastschriften oder Zahlungen in ELV-Verfahren ĂŒber eigene Sammelkonten bei Kreditinstituten einzieht". Könnten. Aber wann ist das der Fall?
Wie entscheidet die BaFin, wer eine Erlaubnis braucht und wer nicht?
Ein BaFin-Sprecher antwortet: "Die BaFin prĂŒft in jedem Einzelfall die vertraglichen Grundlagen und die Abwicklung." Weil die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie zahlreiche Ausnahmen vorsehe, könne es "im Einzelfall Unklarheiten bei der Frage nach der Erlaubnispflicht" geben.
So kann man das auch ausdrĂŒcken.
http://www.spiegel.de/netzweltâŠ-regulieren-a-845608.html
24.7.2012 -
ebay scherrt sich nicht um deutsche Gesetzte und lÀsst weiterlaufen:
Beispiel:
http://www.ebay.de/itm/ws/eBayâŠtem=&orig_cvip=true&rt=nc -
Zitat von feuersylvie
ebay scherrt sich nicht um deutsche Gesetzte und lÀsst weiterlaufen:
Beispiel:
http://www.ebay.de/itm/ws/eBayâŠtem=&orig_cvip=true&rt=nc
Hostname http://www.ebay.de Internetdienstanbieter eBay, Inc (AS11643)
Kontinent Nordamerika
Land Vereinigte Staaten von Amerika LĂ€ndercode US (USA)
Region California Lokale Zeit* 25 Jul 2012 13:40
GroĂraum* San Francisco-Oakland-San Jose Postleitzahl 95008
Stadt Campbell Breitengrad 37.28
IP-Adresse 66.135.210.182 LĂ€ngengrad -121.957
Serverstandort: USA -
Pilotprojekt zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung endet am 14. August 2012
Dienstag, 14. August 2012 | 11:35 Uhr MEZ
Liebe eBay-VerkÀufer,
heute, am 14. August 2012, endet das Pilotprojekt zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung.
Wer ist betroffen?
Es sind alle VerkÀuferkonten betroffen, die am Pilotprojekt zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung, bei dem der KÀufer an eBay bezahlte und eBay den VerkÀufer auszahlte, teilgenommen haben. VerkÀuferkonten, die nicht Teil des Pilotprojekts waren, sind nicht betroffen.Was Àndert sich?
Ab dem 14. August werden auch VerkĂ€uferkonten, die am Pilotprojekt teilgenommen haben, fĂŒr neu eingestellte Artikel den herkömmlichen Zahlungsprozess nutzen, bei denen der KĂ€ufer den VerkĂ€ufer direkt bezahlt.Alle Angebote, die vor dem 14. August mit einem VerkĂ€uferkonto eingestellt wurden, das am Pilotprojekt teilgenommen hat, werden noch so lange die neue eBay-Zahlungsabwicklung nutzen, bis das Angebot beendet ist.
Angebote mit der Option "GĂŒltig bis auf Widerruf", die vor dem 14. August mit einem am Pilotprojekt beteiligten VerkĂ€uferkonto eingestellt wurden, mĂŒssen vor der Erneuerung bearbeitet werden. In diesem Fall mĂŒssen Sie eine Zahlungsmethode hinterlegen, damit die Angebote automatisch erneuert werden.
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