HILFE! GEFĂ„LSCHTE CHANEL TASCHE!

  • Hallo,
    habe mir vor kurzen fĂĽr 750 Euro eine Chanel 2.55 gekauft. Ăśbers Internet (nicht ĂĽber ebay).
    Wie sich leider jetzt herausstellt ist die Tasche kein original! (Die Tasche hat die ID Nummer 10218184!)
    Ich bin noch SchĂĽlerin, und 750 Euro ist fĂĽr mich ein Batzen Geld.
    Ich bin wirklich traurig und mache mir Sorgen, das ich mein Geld nicht wieder bekomme!
    Habe nur Bankdaten, Adresse und Ebay Mitgliedsname von der Dame die mir diese Tasche verkauft hat!
    Hat einer damit Erfahrung? Was der nächste Schritt ist, habe die Verkäuferin schon angeschrieben aber sie hat noch nicht geantwortet! Hilft Chanel dabei solche Fälle aufzuklären? (weil es ist ja auch im Interesse von Chanel gefälschte Markenware zu stoppen!)
    Bin momentan etwas hilflos, den ein Anwalt kostet ja auch Geld den es sieht jetzt leider so aus als wĂĽrde sich die Dame nicht mehr melden! Was kann ich jetzt tun?
    Ich bitte um eure Meinungen!

  • Hallo ,
    das ist natürlich eine blöde Erfahrung die Du gemacht hast . Also das die VK noch nicht geantwortet hat ,hat nicht wirklich was zu bedeuten .Wir haben Osterferien und da sind viele Leute in Urlaub. Du solltest Ihr auf jerdenfall schreiben das Die Tasche ein Fälschung ist und Du diese zurückgeben willst. Auch als Privatverkäufer darf die VK dir nicht eine Fälschung verkaufen.


    Du hast die Tasche an Ebay vorbei gekauft oder woher weisst Du den Ebay Nick von der VK?


    Versuch doch mal ĂĽber die Adresse die Telefonnummer rauszubekommen und dann rufts Du bei der VK an.
    Sollte sie gar nicht einsichtig sein ,solltest Du zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrug erstatten.
    Dazu nimmst Du sämtlichen Emailverkehr , Adresse , Konotonummer und sonstiges was Du hast, mit.


    Natürlich kannst Du dem Markenrechtsinhaber die Kontaktdaten der Fakeverkäuferin weiterleiten.

  • Ich wĂĽrde das etwas massiver Formulieren. Wenn Sie die Tasche nicht zurĂĽck nimmt (erst das Geld wieder, dann die Tasche hinschicken!!!), wĂĽrde ich drohen die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten :!:

  • hallo dcoco, da kann ich mich leocoli absolut anschlieĂźen! du muĂźt dein geld einfordern und ihr ganz klar sagen, dass sie sich mit dem verkauf gefälschter markenware strafbar macht. setz ihr einen angemessenen zeitrahmen, bis wann du dein geld zurĂĽck erwartest, ansonsten sag ihr, ĂĽbergibst du alles der örtlichen polizei. ich hatte mal ein ähnliches erlebnis und das androhen mit der polizei bewirkt wunder!
    drĂĽck dir die daumen, dass alles gut geht
    lg milli

  • Hey,
    danke fĂĽr die Antworten.
    Die VK hat sich ja leider immer noch nicht gemeldet.
    Habe per ĂĽberweisung bezahlt nicht per paypal..
    Habe sie schon massiv per mail darauf aufmerksam gemacht, leider hat sie bis jetzt noch nicht darauf geantwortet.
    (Davor hat sie immer innerhalb von Stunden geantwortet, jetzt seit ein paar Tagen nicht mehr, hatte sie vor Ostern schonmal angeschrieben gehabt wegen dem Leder und da kam auch nichts)
    Da muss doch etwas faul sein, weil der "otto-normal" Verbraucher hätte doch Befürchtungen das Chanel auf Schadensersatz verklagt, genauso wie der Käufer (Ich). Und das kann echt teuer für die Dame werden..
    Vielleicht fĂĽhlt sie sich aber auch sicher?? Habe ja leider nur die Adresse, Ebay Name und Kontodaten.. und ich weiĂź leider nicht ob das reicht:(
    So eine bescheuerte Situation


    edit: Leider merke ich gerade das der Wohnort von der aus sie die Tasche verschickt hat, und der Wohnort den sie bei Ebay angegeben hat unterschiedlich sind. D.h. vielleicht hat sie mich ja ganz mies gelinkt:(

  • Zitat von DCoco

    edit: Leider merke ich gerade das der Wohnort von der aus sie die Tasche verschickt hat, und der Wohnort den sie bei Ebay angegeben hat unterschiedlich sind. D.h. vielleicht hat sie mich ja ganz mies gelinkt:(


    Das mit dem Wohnort hat nicht immer was zu sagen.Habe auch schon Verkäufer mit 2erlei Adressen gehabt
    Versuche anhand der Adresse die Telefon.Nr. rauszubekommen und schaue ob du fernmĂĽndlich was erreichen kannst.
    Wenn nicht dann direkt zur Polizei oder hast du eine Rechtschutzversicherung?
    Die ĂĽbernimmt sowas auch.


    Ich hoffe nicht das du die Tasche aus dem Ausland hast dann wirst du wahrscheinlich den Schaden haben und kannst nichts machen, leider


    LG

  • erstmal danke fĂĽr eure Antworten, die Verkäuferin hat sich jetzt gemeldet und wĂĽnscht mir viel GlĂĽck bei dem Polizeibesuch und Anklage! Eine Frechheit oder? Sie sagt sie hätte nicht gewusst das es eine gefälschte Chanel war! Deswegen nimmt sie sie auch nicht zurĂĽck, anscheinend denkt sie das es legal war! Ich habe ihr gesagt das wenn da Chanel steht (und da stand Chanel!) es eine Chanel sein muss, und das Plagiate allgemein verboten sind! Dies versteht sie anscheinend nicht so, aber sie lĂĽgt das ist zu 100% sicher weil sie schon mehrere Fake Taschen ĂĽber ebay verkauft hat! Vllt hat sie ein Ass im Ă„rmel, oder sie weiĂź anscheinend nicht das ich sie auf Schadensersatz verklagen und das Chanel sie auf ne viel höhere Summe verklagen wird, ich meine ist ihr das nicht bewusst das wenn letzeres passiert dies ihr finanzieller Ruin sein könnte? Also diese Tasche war das http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWAX:IT und ja ich habe die Tasche leider an ebay vorbeigekauft, aber ich habe mails, demnach steht mir eine Chanel Tasche zu..
    Und habe jetzt noch eine Frage wie stehen die Chancen das ich mein Geld zurĂĽckbekomme??
    Reicht es wenn ich zur Polizei gehe, oder sollte ich noch zum Anwalt??
    Bitte antworten!

  • Also wenn du zur Polizei gehst wird soviel ich weiĂź die Tasche als Beweismaterial einbehalten. Du solltest zu einem Anwalt gehen, der kĂĽmmert sich darum. Sie hat sich auf jeden Fall strafbar gemacht, auch wenn du an Ebay vorbei gekauft hast. Du kannst sie auch melden beim Zollkriminalamt, dann kriegt sie richtig Ă„rger, aber dein Geld holt dir wenn ĂĽberhaupt nur ein Anwalt zurĂĽck. :!:

    Wishlist:


    Nix! :)


    Oder doch: Prada Hobo oder andere Prada mit silberner HW



    Verkaufe:



    Chanel 2.55 Medium Lambskin in schwarz mit silber HW
    LV Eva Pochette in Damier Ebene
    LV Eva Pochette in Azur






  • Du solltest auf jeden Fall eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Die kann sich nämlich nicht einfach damit rausreden sie hätte es nicht gewuĂźt. :x :fubar: :fubar: Es steht extra in den Grundsätzen von Ebay das man sich vor einstellen sicher sein soll das die Teile echt sind . Man verpflichtet sich mit der Anmeldung ,keine Plagiate zu verkaufen. Das hat diese Frau aber nicht eingehalten.

  • ich wĂĽrde aber auch die Käufer, die bei ihr diese tollen Chanel Taschen gekauft haben, ebenso anschreiben und sie fragen, ob sie ihre Taschen haben ĂĽberprĂĽfen lassen, denn diese seien wohl keine Originale. Evtl. kann durch diese Mobilisierung anderer Käufer bei der VK Druck gemacht werden :devil:

  • Hallo,
    mittlerweile nachdem ich beim Anwalt war ist die Dame bereit die Tasche zurückzunehmen, sie will zuerst die Tasche haben und mir dann das Geld schicken! Sie möchte mir in einem Brief zusichern das ich meine 750 Euro nach Eingang der Tasche bekomme, was haltet ihr davon?
    Einerseits glaube ich das sie die Tasche als Sicherhheit möchte damit ich nicht später sage:"Oh die Tasche wurde von der Polizei einkassiert" oder so. Aber andererseits keine Ahnung.. was haltet ihr davon??



    Lg

  • :o :o :o :o Gib bloĂź nicht die Tasche aus der Hand bevor Du dein Geld zurĂĽck hast :shake:


    Die Tasche ist dein Beweismittel das Du nicht und niemals einfach
    aus der Hand geben solltest. LaĂź Dir erst deinen Kaufbetrag plus 2 x Versandkosten von der VK zurĂĽckerstatten. Dann kannst Du nach erhalt die Tasche zurĂĽcksenden aber niemals vorher :x :x



    Selbst mein Anwalt hat das so mit einem Fake was ich leider mal erhalten habe so gehandhabt. Erst das geld und dann die Tasche zurĂĽck und laĂź Dich bloĂź nicht auf was anderes ein auch wenn die VK drohen sollte.

  • soo leider wird das nichts mehr ich werd die Dame verklagen mĂĽssen!
    Sie hat die Tasche in einem Schuhkarton mit Hermes verschickt! Die Tasche ist dadurch unten etwas geknickt, ich habe dies ihr ehrlich gesagt (war ja auch nicht meine Schuld) und die meinte dann sofort neee denken sie ich nehme eine kaputte Tasche zurück etc. Ich habe ihr dann gesagt natürlich wenn sie ihre Tasche in einem Schuhkarton verschickt, (Die Folien in der Tasche sind während des Transportes geplatzt) Auf der Tasche lag wohl ein Karton das schwerer war.
    Die Tasche ist sonst gar nicht kaputt oder so sie ist unten etwas geknickt aufgrund des fahrlässigen Transports. (Habe den Schuhkarton noch). Zum Glück weiß ich jetzt das die Adresse stimmt und die Dame in Deutschland wohnt!
    Gehe heute nochmal zum Anwalt, leider muss ich die Frist der ich der Dame gesetzt habe bis zum 28ten April mir mein Geld zu ĂĽberweisen abwarten, aber heute gehe ich aufjeden Fall zu Chanel jetzt reichts mir! Zuerst verkauft sie mir ein Plagiat und wird dann auch noch frech! Ich bin so wĂĽtend! Wie lange dauert so ein Verfahren hat da jemand Erfahrung mit?????

  • Oje, das tut mir aber jetzt sehr leid. Nicht nur das mit der Fälschung jetzt hast Du auch noch das Problem mit der "defekten" Tasche am Hals. Dir bleibt auch nichts erspart...... :( Das ist aber auch eine echte "Mist-Tante"!!! :@
    Grundsätzlich können sich Gerichtsverfahren unendlich in die Länge ziehen....., ich wünsche Dir viel Glück und vorallem Erfolg!

  • haa sie macht mir das Angebot die hälfte meines Geldes gegen die Tasche zurĂĽckzunehmen, die Frau ist so dumm!
    Es ist doch nicht meine Schuld wenn sie die Tasche in einem Schuhkarton verschickt! Sie redet immer davon das die Tasche kaputt ist dabei ist sie unten nur etwas geknickt aufgrund von fahrlässigem Transport! Allein die hälfte meines Geldes, die Tasche ist nicht mal 100 Euro wert! Ach ich versuche schon seit Wochen mich mit ihr zu einigen, am 28 April ist die Frist abgelaufen dann kann ich sie verklagen! Und zu Chanel werde ich heute aufjeden Fall gehen! Sollen die sich der Sache annehmen, ich bin so wütend so eine Frechheit ich meine ich habe ihre die Chance gegeben mir mein Geld zu überweisen und die Tasche zurückzuschicken, das war so nett von mir das ich sie nicht gleich verklagt habe! Die weiß nicht das die Klage von Chanel sie finanziel ruinieren kann..

  • sie hat ja mehrere dieser fake Chanel Taschen verkauft, dass das fĂĽr Chanel nur peanuts sind ist klar aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das jmd viele gefälschte Chanel Taschen verkauft und Chanel das ignoriert..

  • Zitat von DCoco

    sie hat ja mehrere dieser fake Chanel Taschen verkauft, dass das für Chanel nur peanuts sind ist klar aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das jmd viele gefälschte Chanel Taschen verkauft und Chanel das ignoriert..



    Na ja, ich kann mir eher vorstellen, dass Chancel gegen ebay vorgeht, aber nicht gegen einzelne Personen.

  • ich werde heute einfach bei Chanel anrufen oder hingehen- wohn ja in Hamburg, naja aber verklagen werde ich sie aufjeden Fall, da wir keine Einigung finden konnten sie sagt die Tasche gehörte ihrer Mutter aber sie hat sie ja verkauft also ist sie auch dafĂĽr verantwortlich, wenn ich mich nicht irre.

  • oh coco, das tut mir aber echt leid. natĂĽrlich ist SIE als verkäuferin verantwortlich! sie muss sich VORHER von der echtheit ĂĽberzeugen. wenn sie nicht sicher ist, dann darf sie die rasche nicht verkaufen. wahrscheinlich versucht sie jetzt hermes anzuhauen, da das paket beschädigt war. was ich nicht gaz rauslesen konnte: hat sie jetzt die tasche oder hast du sie noch?
    lg milli

  • ich hab die Tasche noch- Fluch oder GlĂĽck?? Ich habe keine Lust darauf sie zu verklagen das wird sich in die Länge ziehen aber anscheinend gibt es keinen anderen Ausweg, naja ich hoffe mal das dauert nicht so lang bis mein Anwalt das durch hat..

  • Also ich kann mir nicht vorstellen das Chanel da irgendwas unternimmt, bei all den Fakes auf dem Markt..., da können die Markenhersteller ja nicht bei jedem vor Gericht ziehen. Ich denke das musst Du alleine durchziehen...! Viel GlĂĽck!

  • ja hat sie, ich habe die Taschen aber immer gemeldet- eine ist sie aber irgendwie trotzdem noch losgeworden unter einem anderem account, die hat noch mehr ebay accounts unter denen sie "Chanel" Taschen verkauft..
    ich hätte von Anfang an zu louis vuitton gehen sollen und mir ne speedy holen sollen- ist bezahlbar und da weiß ich halt was ich hab..

  • coco, hinterher ist man immer schlauer.... das war bei mir nicht anders. das blödeste ist , dass du um ebay herum gekauft hast. somit hast du keinerlei rĂĽckendeckung. größere käufe sind besser mit paypal bezahlt, weil man doch irgendwie abgesichert ist. aber das ist jetzt fĂĽr dich egal: ich drĂĽck dir alle daumen. der wĂĽrd ich total feuer untern hintern machen!!!

  • Also da ich die Sache mit einem Fake selber kenn ,kann ich Dir nur sagen das es ein ganze Zeit dauern kann.Dann kommt es auch immer noch drauf an wo dein Anwalt Klage erheben muĂź. Der Klageort ist der des Verkäufers.


    Meine Klage hat mindestens 2 Jahre gedauert aber das Geld habe ich immer noch nicht zurĂĽck :@ :@
    In München sind die Richter ganz anders wie zum Beispiel in Köln. Die Richterin in München hatte wahrscheinlich auch keine Lust auf diese Klage.


    Meine RA hat mir gesagt wenn ich in Köln Klage erhoben hätte , wäre die Sache wesentlich schneller fertig gewesen und das Urteil wäre auch strenger gewesen.


    Ich drĂĽcke Dir aber die Daumen das du dein Geld wieder bekommst.Bitte dran denken nicht das Beweismittel aus der Hand geben :shake: :shake: :shake:

  • hey,
    ich habe heute schon bei Chanel angerufen die Dame war sehr nett und hat mir auch eine Telefonnummer gegeben wo ich mich halt noch melden soll und die kümmern sich dann halt darum.. Und sie meine das es halt immer gut ist wenn man das meldet.. Wie kann das den sein das du dein Geld noch immer nicht zurück hast? Ist das Urteil schon gefallen? Wie läuft das bei sowas eigentlich ab muss man da Aussagen im Gerichtssaal oder so? (sorry wenns sich dumm anhröt weiß ich halt wirklich nicht..)
    Hummel, wie ging es denn bei dir aus? Also was war denn die "Strafe" für den Verkäufer?

  • Der Verkäufer muĂźte mir den Kaufpreis plus Schadensersatz nebst Zinsen bezahlen . Das Urteil ist schon vor ĂĽber 1 jahr gefällt worden.
    Der hatte auch nach dem Urteil nichts bezahlt.


    Meine RA hat dann einen Gerichtsvollzieher zur Pfändung beauftragt. Mittlerweile war der VK aber unbekannt verzogen und der Gerichtsvollzieher mußte sich erst mal die Adresse und einen neuen Titel gegen den besorgen.


    Jetzt soll er es in Raten zahlen aber ich habe bisher noch keinen Cent erhalten. :devil:

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