Achtung Achtung LV Taschen Diebstahl

  • Hallo ihr lieben.


    Bin gerade total am ende, und weiss mir nicht mehr zu helfen.
    Habe vor ca 5 Monaten eine Bastille von Louis Vuitton bei Ebay fĂŒr knapp 500 Euro
    ersteigert. Bis heute Morgen war ich sehr glĂŒcklich mit der Tasche.
    Als es um 6.30 uhr bei mir an der HaustĂŒr geklingelt hat und die Polizei da stand mit einem Durchsuchungsbefehl.
    Hab zuerst gedacht dass das ein schlechter Witz ist. Doch dann meinten sie ob ich eine Lv Tasche bei Ebay ersteigert hÀtte, falls ja solle ich sie bitte holen da es sich um eine gestohlene LV Tasche handelt.
    Bin immer noch total verstört wegen der Aktion sowas hÀtte ich mir nie trÀumen lassen.
    Toll jetzt ist die Tasche weg und mein Geld auch. Was soll ich nun tun.
    Die Polizei hat mir keine Auskunft gegeben.

  • :o mir wirds plötzlich ganz anders :o
    Ich kann mich noch gut an den Krimi mit dem roten und braunen Innenraum erinnern :o war doch so, oder?


    Aber i-was stimmt doch da nicht :^)
    Um 06.30? das finde ich eine etwas ungewöhnliche Urzeit und die Poli. hat dir keine Auskunft gegeben? Sicher das das echte Polizisten waren?

  • Doch waren 5 Echte.
    Hab einiges auch unterschreiben mĂŒssen.
    Die Polizei meinte nur als ich gefragt habe wie ich jetzt an mein Geld komme. DafĂŒr seien sie nicht zustĂ€ndig. Sie sind nur wegen der sicherstellung der Tasche da.
    Ich werde aber einen Rechtanwalt einschalten.

  • 100 % sicher bin ich mir nicht, aber ich bilde mir ein es gibt ein Gesetz, das besagt, dass du die Tasche behalten kannst, auch wenn sie gestohlen ist!


    Denn am Flohmarkt gekaufte Ware kann ja auch gestohlen sein und trotzdem kommt ein Kaufvertrag zu stande!


    naja wie gesagt 100% sicher bin ich mir nicht, und ich gehe jetzt auch von österreichischen recht aus!


    vl weiß ja Daniel mehr, der studiert doch Jus, oder?


    lg


  • Definitiv nicht! Wenn die Ware gestohlen ist, ist Louis leider nicht rechtmĂ€ĂŸiger EigentĂŒmer und muss die Ware unverzĂŒglich abgeben. Er hat keinen Anspruch darauf.
    Das Geld mĂŒsstest du versuchen von dem VK zurĂŒck zu bekommen, leider sehe ich da keine großen Chancen.

  • Ach du lieber Gott ,das kann ja wohl nicht wahr sein [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_068.gif] [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_068.gif]


    Da kommen 5 Polizisten fĂŒr eine Tasche da muß man sich ja wie ein Schwerverbrecher vorkommen [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_032.gif][Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_032.gif]


    Da wĂŒrde ich Dir auch aufjeden Fall raten ,einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Hehlerware darf man nicht behalten das stimmt.
    Wie kommen die an deine Adresse bist Du nicht gerade erst umgezogen ???? Oh man was einem mit Ebay nicht alles passieren kann.

  • Oh man, das ist ja echt der Hammer. Tut mir echt leid.


    Soweit ich weiß, kann man die Ware nicht behalten, denn durch den Diebstahl kann man nicht rechtmĂ€ĂŸig Eigentum an einer Sache erlangen. EigentĂŒmer ist also immer noch der, dem die Tasche gestohlen wurde. Und an den muss die Tasche auch zurĂŒck gegeben werden.


    Allerdings hast du einen gĂŒltigen Kaufvertrag, dieser beinhaltet auch die EigentumsĂŒbertragung. Da der VerkĂ€ufer dieses aber ja nicht machen kann (weil er die Ware ja gestohlen hat), hat der den Vertrag nicht erfĂŒllt und muss dir somit das Geld zurĂŒck erstatten. Aber das wird sicherlich schwierig. Ich drĂŒcke dir auf jeden Fall die Daumen.


    Ich frage mich ja, wie konnten die die Tasche so genau identifizieren?


    LG, Anke

  • Hi Louis, leider haben meine Vorredner recht, du darfst die Tasche nicht behalten und hast auch trotz Kaufvertrag KEIN Eigentum an der Tasche erworben, siehe § 935 BGB. Im deutschen Recht wird streng getrennt zwischen Kaufvertrag und dinglichem Eigentumserwerb.
    Geld kann man natĂŒrlich zurĂŒckfordern, ist aber auch immer die Frage, ob da bei dem VerkĂ€ufer noch was zu holen ist. Aber wenn du dich an einen Rechtsanwalt wendest wird der dir sagen, wie das am besten machbar ist. AnsprĂŒche bestehen deiner Schilderung nach jedenfalls.
    Finde es aber auch etwas seltsam, dass die Polizei schon um 6.30 vor der TĂŒr steht...


    DrĂŒck dir die Daumen, dass das Ganze noch ein halbwegs gutes Ende fĂŒr dich nimmt und du zumindest das Geld zurĂŒckbekommst.

  • Oh mein Gott sowas habe ich ja noch nie gehört :worried:
    Das die Polizei schon um 6.30 vor der TĂŒr steht kann ich mir aber gut vorstellen...da ist es am warscheinlichsten jemanden Zuhause anzutreffen :(
    Das ist echt schlimm....vorallem erst nach so langer zeit....hĂ€tten die das nicht schon frĂŒher feststellen mĂŒssen? So hat man doch auch als rechtmĂ€ssiger EigentĂŒmer kaum eine Chance die Tasche bei ebay zu entdecken.... :^) Und das dass sooo lange dauert so einen Durchsuchungbefehl durch zu setzen glaube ich auch nicht so recht... :?:

  • :tmi: das tut mir echt leid, dass gerade du so eine tasche bei ebay geangelt hast!!!


    da traut man sich ja gar nicht mehr bei ebay einzukaufen. ohne rechnungsvorlage werde ich das glaub ich auch nicht mehr machen (bei teuren sachen zumindest) :worried:

  • louis, drĂŒcke dir auch alle daumen, dass du dein geld wieder bekommst.


    Lina, du hast vollkommen recht,ebay ist fĂŒr mich jetzt auch definitiv gestorben...werde da auch nichts mehr kaufen.

  • Zitat von lina79at

    :tmi: das tut mir echt leid, dass gerade du so eine tasche bei ebay geangelt hast!!!


    da traut man sich ja gar nicht mehr bei ebay einzukaufen. ohne rechnungsvorlage werde ich das glaub ich auch nicht mehr machen (bei teuren sachen zumindest) :worried:


    Naja, das stimmt schon. HĂ€tte da auch Angst, wenn nur eine Tasche ohne "Zubehör" angeboten wird. Aber wenn z.B. Staubbeutel UND Karton, womöglich sogar TĂŒte, dabei sind, aber keine Rechnung? Wenn ebayer/in angeblich eingetragener Kunde ist, ebayer sogar anbietet in entsprechende Filiale mitzugehen? Diabstahl geschieht ja meist auf der Strasse.


    Kann man eigentlich bei der EchtheitsĂŒberprĂŒfung anfragen, ob Vorbesitzer Hr./Fr. XXX eingetragener Kunde ist?


    Denke mal nicht, da Datenschutz.


    Also bei Taschen ĂŒber 200€ kĂ€me mir etwas ohne Staubbeutel/Karton/TĂŒte/Angebot des gemeinsamen Ladenbesuchs nicht ins Haus! Zu riskant!

  • Hallo Leider noch nicht ;-((
    Mein Rechtsanwalt ist gerdade noch an der ganze sache und versucht alles.
    Ich selber Ă€rgere mich sehr darĂŒber da ich bis jetzt alle Designer sachen immer im Store gekauft habe nur eben die eine Tasche nicht. Und ich eigendlich das Geld fĂŒr eine Neue im Store auch hatte. Ich wollte diesmal sparen und auch mein glĂŒck mal bei ebay versuchen.
    ( Das gute daran war das sie wenigstens echt war).
    Jetzt warte ich ab wie die verahndlung ausgeht und werde mir dann nochmal eine Kaufen aber im Store.
    LG Oli

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