Deswegen vorher im Fotos machen, am besten noch ein Video. Freunde können es ja auch bestätigen, aber am besten ist, wenn man z.B. in einer kleineren Stadt wohnt, einfach der Mitarbeiterin bei der Post die Ware zeigen. Dann kann die auch als neutrale Person bestätigen, dass die Ware in einem tadellosen Zustand war.
Beiträge von Sabi007
-
-
Ah dann sowieso nicht, bei 97,- wĂĽrde ich noch sagen ok, aber fĂĽr mich pers. ist 170 gesponnen.
-
Wieviel kostet es eigentlich? :tmi:
Mein Schwager ist ab Montag in MĂĽnchen -
Also folgendermaĂźen sieht das Ganze jetzt aus, ich hab jetzt nochmal mein Buch zur Hand genommen
Auf ebay ist klar ersichtlich dass du als Privatverkäuferin agierst, somit ist im rechtlichen Sinne nicht nochmals darauf hinweisen, dass du die Rücknahme ausschließt. Rein rechtlich gesehen liegst du zu 100% im Recht.
Weiterhin reicht bei einem Verkauf bei Schuhen eine grobe Farbanweisung völlig aus, sprich es muss nicht die genaue Farbe wie z.b. bordeauxrot genannt werden. Rot reicht vollkommen aus. Außerdem hast du die Farbangabe des Herstellers bzw. des Shops benutzt. somit hast du hier alles richtig gemacht.
Wenn der Käufer bei einem Privatkauf Schuhe im Internet bestellt, muss er das Risiko tragen, dass es mögliche Farbabweichungen gibt. Bei einem T-shirt, das man im Internet von einer Privatperson kauft, besteht auch das Risiko, das es nicht genau passt. Die Ausnahme bei dem der Käufer bei einem Privatkauf Rechte geltend machen könnte, wäre wenn du grob fahrlässig gehandelt hättest oder ihr einen Mangel arglistig verschwiegen hättest wie z.B. Schuhe sind kaputt oder Schuhe sind rot. Also bei Handlungen, die du vor dem Verkauf wusstest, diese aber dem Käufer verschwiegen oder vorenthalten hast und die von der Angebotsbeschreibung erheblich abweichen. In deinem Fall ist dies aber nicht passiert. Ihr gefällt lediglich das Grau nicht und dafür kannst du bei bestem Willen nicht haften!
Also wie gesagt, rein rechtlich bist du klar im Recht. Du musst einfach nur damit rechnen, dass sie einen Rechtsanwalt einschalten könnte. Daraufhin müsstest du auch einen einschalten und du musst dir überlegen ob dir die Sache das wert ist und ob du diesen Stress haben möchtest. Das kann sich schon etwas länger ziehen. Außerdem musst du vielleicht damit rechnen, dass sie dir zu unrecht eine schlechte Bewertung gibt.
Aber am besten ist, du erklärst ihr die Rechtslage und hoffst dass sie das akzeptiert (war bei mir so und ich hatte Ruhe) und dich nicht weiter nervt.
-
Mhhh und sicher dann ab dem 15.Januar und auch nicht online?
Edit: Gaston hat es ja schon... holst du es dir @Isabelle?
-
Ja das dachte ich auch, aber Gaston hat es schon ?!
-
Die kann da gar nichts machen! Du hast doch privat verkauft (?) und daher ist die Rücknahme nicht möglich! Und im Angebot steht ja, dass du privat verkaufst (unter Ausschluss der Gewährleistung). Und nach BGB ist das rechtlich völlig zulässig. Und durch die Ersteigerung hat sie das auch angenommen!
Bei deinem Fall handelt es sich ja auch nicht um grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung!
--
Ich hatte vor 2 Wochen ein ähnliches Problem. Ich hab eine Konsole verkauft die noch wie neu war. Die ist weit unter ihrem Wert weggegangen und der Käufer hat mir mit dem RA gedroht und meinte das Laufwerk wäre kaputt. Ich hatte Zeugen, die es bestätigen konnten, dass das Laufwerk ging - und selbst das brauch ich eigentlich nicht, weil es privat verkauft wurde! -
WeiĂź das niemand?
-
Haha, so war das bei mir auch, hab sie immer bei Swissy gesehen :lol:
-
Ja, genau ich hätte sie neu auch gar nicht gewollt.
Ich habe meine von paulinchen (ebay) aber hier haben schon viele schlechte Erfahrungen bei ihr gemacht.
Aber meine war wie beschrieben und hat nicht gestunken -
Hier, aber auch da nur eine kleine Auswahl:
-
Also ich hab die große Noe und läuferin ja auch, wir haben sie beide mit Lederpflege behandelt :lol:
Ich find die richtig praktisch und das mit dem zuziehen und aufmachen geht immer schnell.
Allerdings hab ich sie schon 'vintage' gekauft. -
Und fĂĽr die, die es noch nicht wissen
http://www.stepstone.de/stelle…-inline.html?cid=jobisjob
:lol:
-
Ja ist das schon "alt" oder kommt das noch raus?!
-
Ich hab mal einen gesehen, der hatte so Schlaufen, den konnte man gut befestigen, der hier:
http://4.bp.blogspot.com/_u8XT…LwSmM0HY/s1600/Shaper.jpgDer von Ebay, den du auch hast, hat die nicht oder?
-
@str8upt : schau mal was ich gerade gesehen habe:
http://cgi.ebay.com/Bag-Organi…ain_0&hash=item5ade0aad56
Ăśberlege mir das auch fĂĽr meine Speedy zu holen
.
Vielleicht gibts sowas auch fĂĽr die Tivoli?!
-
Wenn ich auch solche Haare hätte, würde ich es mir sofort holen, sieht wirklich sehr schön aus :inlove:
-
damier ebene :rock:
-
Also auf den Preis habe ich nicht geschaut. Habt ihr solche Taschen/Geldbörsen auch schon in einem Laden gesehen? Ich zum ersten Mal, deswegen dachte ich ja "das kann doch nicht sein" Louis Vuitton Paris stand nicht dran, aber Louis Vuitton stand dran. Aber ich glaube die könnten schon was machen, die "Schriftart" ist doch bestimmt patentiert oder?
-
Also wenn man den aufmacht steht schon dran Louis Vuitton, aber nicht in einer "Reihe".
Von innen total billig und ein silberner Name drin, 3 Buchstaben "SMH" oder so, bin mir aber nicht sicher.Es war kurz vor Ladenschluss und die 2 Mitabeiterin haben mich schon seeehr verdächtig angeschaut, weil ich die Geldbörsen die ganze Zeit in der Hand hatte und "angeschaut" habe, wollte ja die ganze Zeit unauffällig ein Foto machen, die dachten wahrscheinlich ich möcht die Dinger klauen :lol: Als sie dann aber das Kamerageräusch gehört hatten und auf mich zukamen bin ich raus :rofl: