Unziefrieden mit Louis Vuitton Service

  • Zitat von shopgirl

    Das mit dem -Kein Geld zurĂŒck - bei Umtausch stört mich auch sehr !!!
    Ist auch , glaub ich , rechtlich gar nicht zulÀssig , oder ?


    Doch ist es ;) LV muss das Geld nur rausrĂŒcken, wenn drei Nachbesserungsversuche im Rahmen der gesetzlichen GewĂ€hrleistung erfolglos verliefen bzw. nicht möglich waren. Ansonsten ist das eine reine Kulanzleistung.

  • Zitat von shopgirl

    Nein , ich meine - wenn ich mir einen Fehlkauf geleistet hab - und will das Teil am nĂ€chsten Tag zurĂŒckgeben. Ist dann ein Geld zurĂŒck nicht möglich ? Von Gesetztes wegen ?


    also ich bin kein jurist *nachdanielruf* aber meines wissens ist diese "geld zurĂŒck" geschichte doch reine kulanz des geschĂ€fts, sie MÜSSEN das nicht machen...(bei haustĂŒrgeschĂ€ften ist das aber was anderes...)


    ich glaube, wenn das in den AGB's so drinnsteht, dann ist das rechtlich vollkommen in ordnung ( wenn das deutlich sichtbar fĂŒr jeden am ort des vertragsabschlusses ausgehĂ€ngt ist und dem kunden die möglichkeit zur ansicht gegeben wird)- oft findet man die AGB's an der kasse-aber mal ehrlich: wer liest sich das denn durch bevor er was kauft?Deshalb darf LV das machen-es ist vollkommen ok...so eine regelung findet man auch oft in outletcentern.....die meisten "normalen" lĂ€den aber nehmen auf kulanz die ware wieder zurĂŒck und erstatten das geld (falls ich jetzt irgendwas falsches gesagt habe,dann bitte ich um korrektur)


    danke fĂŒrd ie info,wusste gar nicht,dass man bei LV kein geld zurĂŒck bekommt...

  • Zitat von shopgirl

    Nein , ich meine - wenn ich mir einen Fehlkauf geleistet hab - und will das Teil am nĂ€chsten Tag zurĂŒckgeben. Ist dann ein Geld zurĂŒck nicht möglich ? Von Gesetztes wegen ?


    Nein, denn auch dann kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Und solange die Sache nicht mangelbehaftet ist, bleibt die Kaufpreiserstattung eine Kulanzleistung. Man kann sich schließlich vorher ĂŒberlegen, wofĂŒr man sein Geld ausgibt ;)


    Anders sieht es natĂŒrlich bei KĂ€ufen ĂŒber das Internet aus. Hier ist LV verpflichtet, das Geld zurĂŒckzuzahlen, weil der KĂ€ufer sich erst ein genaues Bild machen kann, wenn er das Teil in den HĂ€nden hĂ€lt!


    Gruß

  • *Da bin ich* ;)
    SĂ€mtliche 14 Tage Geld zurĂŒck Geschichten sind rein freiwillig und man ist auf die Kulanz des GeschĂ€fts angewiesen. Von daher seh ich da auch kein Problem mit der Gutschrift. :hai:

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