Ebay- nicht bezahltes Artikel

  • Hallo,


    ich habe auf Ebay eine Tasche verkauft. Kurz vor dem Ende der Auktion bekomme ich eine E-Mail mit der Frage, ob ich nichts dagegen hätte, wenn die K die Tasche in Raten bis Weihnachte bezahlt (die Tasche würde selbstverständlich so lange bei mir bleiben, bis die Tasche voll bezahlt ist)


    Im Prinzip passte mir die Situation, da ich ansonsten meine Schwägerin bitten musste, die Tasche zur Post zu bringen (das wollte ich nicht unbedingt). Also habe ich meine Bedingungen geschrieben. Die Auktion wurde beendet und die Tasche somit verkauft.


    Ich habe der K geschrieben, dass ich innerhalb einer Woche nach dem Auktionsende eine Anzahlung von 50% erwarte, danach erwarte ich, dass die volle Summe bis zum 15.12.2014 auf meinem Konto ist.


    Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort bekommen, sowohl keine Anzahlung.


    Vor ein Paar Tagen habe ich einen Fall wegen der nicht bezahlten Artikel aufgemacht, damit ich zu mind. meine VK-Provision zurückbekomme.


    Dann kommt ziemlich aufgebrachte E-Mail: die K hat ihr Schmuck -ich weiss nicht wo abholt- und muss das Geld antreiben. Ich soll mich gedulden!


    Ich wollte demnächst den Fall schliessen, da die Provision mir schon in Rechnung gestellt wurde. Also wird der Kaufvertrag damit annulliert. Stimmt?


    Meine Frage: falls die Dame die Tasche doch haben will, und das nötige Geld theoretisch hat, und will immer noch in Raten (bis Weihnachten) zahlen, bin ich verpflichtet, ihr die Tasche so lange zu halten, selbst wenn die volle Summe bis Weihnachte NICHT bezahlt ist? Wie ist die juristische Lage? Was passiert mit der Anzahlung?


    Oder soll ich die Finger von solchen Geschäften lassen?

  • Das riecht nach Ärger und wird garantiert eine "unendliche Geschichte".
    Gab es denn noch mehr Interessenten für die Tasche?
    Ich würde den Fall schließen, damit ich die Provision zurückbekomme und falls die Käuferin eine Anzahlung macht, das Geld einfach an sie zurückzahlen. Wenn sie sich nicht an die vereinbarten Bedingungen hält, ist es Dein gutes Recht, den Kauf zu stornieren.

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    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

  • danke Anja!


    mich würde jedoch interessieren, ob ich, falls ein Teil des Geldes überwiesen ist, aber bis zum Stichtag nicht zu 100% bezahlt ist, dann verpflichtet bin, auf das ganze Geld zu warten, oder kann die Tasche wiedereinstellen?


    Bis Mitte Dezember kann ich ehe nichts mehr machen, und wenn's bis dahin bezahlt ist, ist auch gut. Aber bevor ich nach D komme, würde ich die Tasche gerne einstellen.


    (die Frau ist anscheinend Mitglied an einem Taschenforum, ob sie hier in TT mitliest oder im TF, weiss ich nicht).

  • Wenn das so abgesprochen wurde, daß bis Dezember der Rest des Geldes bezahlt sein muß und die Käuferin hält sich nicht dran, hat sie die Absprache (bzw. den Vertrag, denn das ist es ja) gebrochen. Und dann bist Du nicht mehr verpflichtet, noch länger zu warten.

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    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

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