Eben, das habe ich auch gedacht... wahrscheinlich ist es am Ende günstiger, wenn ich die Tasche einfach behalte, als dass ich Anwalt etc einschalte. Aber toll, dann hab ich eine wertlose Tasche rumliegen, die ich nicht benutze und die mich trotzdem so viel wie eine originale, gebrauchte Tasche gekostet hat... ich hoffe sehr, dass die Verkäuferin den 50/50 Deal mitmacht, also mir die Hälfte vorher erstattet und die andere, wenn sie die Tasche erhält. Im schlimmsten Fall hätte ich dann wenigstens die Hälfte des Betrags wieder.
Ich will die Tasche nicht behalten, ich würde sie nie benutzen und diese ganze Situation ist so ärgerlich, dass ich mit ihr irgendwie nur noch schlechtes verbinde
Könnte es sein, dass es rechtlich nicht erlaubt ist, die Tasche zurückzuschicken?
Hat die Dame nicht rechtlich die Verantwortung für das verkaufte Produkt? Und wenn sie als Original anbietet und mir eine Fälschung liefert, MUSS sie die Tasche dann nicht eigentlich sowieso zurücknehmen?